Sterbehilfe

Umfrage: Klare Mehrheit ist für "assistierten Suizid"

Sterbehilfe
© Getty Images (Symbolbild)
Nur 19 Prozent lehnen dies ab ++ Mehrheit will Begleitung durch fachlich qualifizierte Organisationen ++ Gesellschaft für ein Humanes Lebensende: "Klarer Auftrag"
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In Österreich kann sich die Mehrheit vorstellen, Sterbehilfe für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Gallup-Instituts ist dies für 53 Prozent der Befragten vorstellbar. Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) lehnt assistierten Suizid für sich selbst ab und rund ein Viertel (24 Prozent) hat dazu noch keine dezidierte Meinung. Als wichtig erachtet wird eine Begleitung durch fachlich qualifizierte Organisationen oder Vereine.

Balkendiagramm zur Umfrage über Sterbehilfe in Österreich mit Zustimmungswerten für 2026.
Angaben in Prozent; Quelle: Gallup Austria Ð Die Auslieferung der APA-Grafiken als Embed-Code ist ausschließlich Kunden mit einer gültigen Vereinbarung für Grafik-Pauschalierung vorbehalten. Dabei inkludiert sind automatisierte Schrift- und Farbanpassungen an die jeweilige CI. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Grafik-Team unter grafik@apa.at. GRAFIK 1323-26 © APA

Weiters geht aus der Umfrage (1.000 Befragte ab 18 Jahren) hervor, dass die Akzeptanz des assistierten Suizids bei Familienmitgliedern noch höher ist: Fast zwei Drittel (64 Prozent) würden es demnach akzeptieren, würde ein Familienmitglied beschließen, mittels Sterbehilfe aus dem Leben zu scheiden. Zehn Prozent lehnen dies ab, ebenfalls 24 Prozent sind bei dieser Frage unentschlossen, der Rest machte keine Angabe.

Fachliche Begleitung gefordert

Als wichtig erachten die Befragten eine professionelle Unterstützung. Insgesamt 88 Prozent halten es für "sehr" oder "eher" wichtig, dass eine Begleitung durch fachlich qualifizierte Organisationen oder Vereine, die nach verbindlichen Qualitätsstandards arbeiten, in Anspruch genommen werden kann - zusätzlich zu jener durch die Angehörigen. Rund zwei Drittel (67 Prozent) sprechen sich für eine öffentliche (Mit-)Finanzierung dieser Vereine aus.

Das Thema Sterbehilfe war den Befragten breit bekannt: 92 Prozent gaben an, bereits von assistiertem Suizid gehört zu haben. Weniger geläufig ist die gesetzliche Grundlage: Nur rund der Hälfte (53 Prozent) war der Begriff des Sterbeverfügungsgesetzes geläufig.

Relativ gering ist der Bekanntheitsgrad von Organisationen, die Informationen zu assistiertem Suizid zur Verfügung stellen. Am bekanntesten ist mit 31 Prozent die Schweizer Organisation Dignitas, gefolgt von der Österreichischen Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) mit 17 Prozent und der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) mit 11 Prozent.

Die Mehrheit (67 Prozent) würde eine öffentliche (Mit-)Finanzierung jener Vereine befürworten, die Beratung und Begleitung im Rahmen des Sterbeverfügungsgesetzes anbieten. Wer sich grundsätzlich für sich selbst assistierten Suizid vorstellen kann, ist auch eher ein Befürworter von öffentlicher (Mit-)Finanzierung, so Gallup.

Mehr Information gefordert

Gallup-Leiterin Andrea Fronaschütz verwies auf den Informationsbedarf der Bevölkerung: "59 Prozent der Bevölkerung wünschen sich mehr Information zum selbstbestimmten Lebensende", sagte sie in einer Pressemitteilung.

Die Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende sieht ihre Erfahrungen durch die Umfrage bestätigt: ÖGHL-Präsidentin Christina Kaneider erklärte in einem Statement gegenüber der APA, die Umfrage zeige, "dass in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz für die Entscheidung eines Familienmitglieds zu einem assistierten Suizid besteht". Noch wesentlicher sei, dass "fast 90 Prozent eine fachlich qualifizierte Begleitung durch spezialisierte Vereine für wichtig halten und gut zwei Drittel eine öffentliche Mitfinanzierung dieser Vereine befürworten". Diese Einstellungen spiegle "genau jene Rückmeldungen wider, die wir in den vergangenen vier Jahren in der praktischen Begleitung sterbewilliger Menschen und ihrer Angehörigen bekommen haben".

Die Umfrageergebnisse seien für die ÖGHL daher ein "klarer Auftrag", weiter für Selbstbestimmung am Lebensende und die unverzichtbare professionelle Begleitung sterbewilliger Menschen einzutreten. "Jetzt geht es darum, wie gute Suizidhilfe gelingen kann. Dafür müssen Politik und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens die Arbeit spezialisierter Vereine anerkennen und mit ihnen zusammenarbeiten", so die Palliativmedizinerin.

Gesetzesänderung im Sommer beschlossen

Im Juli wurde zuletzt eine Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Laut dieser können Sterbeverfügungen nun innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden, sind aber wie bisher nur für ein Jahr gültig. Notwendig wurde die Neuregelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2024 die Regelung aufgehoben hatte, wonach die Sterbeverfügung nach einem Jahr mit dem gesamten aufwendigen Prozedere des Erstantrags erneuert werden muss.

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