Knapp 300 Tage nach Beginn der schrittweisen Inbetriebnahme wurden im Schengen-Raum bereits nahezu 160 Millionen Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern registriert – mehr als drei Millionen Grenzübertritte pro Woche. Dabei wurden mehr als 50.000 Einreisen verweigert, darunter knapp 1.500 Personen, die ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko (Terrorismus, Menschenhandel) für die Union darstellten.
Biometrie deckt Identitätsbetrug auf
Die Stärke des EES zeigt sich insbesondere dort, wo biometrische Daten von nicht-EU Bürgern gesammelt und mit bereits vorhandenen Informationen abgeglichen werden. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder ermöglichen es den Grenzbehörden, Personen auch dann zu erkennen, wenn sie unter unterschiedlichen Namen oder mit unterschiedlichen Reisedokumenten reisen.
Schon 50.000 Personen daran gehindert, ohne Recht in die EU einzureisen
Bisher zeigt das System bereits Erfolge, wie oe24 aus dem Büro von EU-Kommissar für Migration Magnus Brunner erfahren hat. Schon 50.000 Personen daran gehindert, ohne Recht in die EU einzureisen. Brunner sagt dazu: "Die Einreise in die EU ist ein Privileg, das geschützt werden muss. Genau das tut unser neues Einreise-/Ausreisesystem: es ist das modernste Grenzschutzsystem der Welt." Nicht-EU-Bürger würden nun rigoros an der Außengrenze überprüft, so der Kommissar zu oe24.
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Beispiele aus Kroatien, Österreich und Deutschland
- Kroatien: Zwei Nicht-EU-Reisende wurden bei der Ausreise biometrisch erkannt, obwohl sie zuvor unter anderen Nachnamen registriert worden waren. Gleichzeitig hatten sie ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten. Die Folge war ein dreimonatiges Einreiseverbot. Ohne die biometrischen Abgleiche des EES wäre dieser Fall nicht festzustellen gewesen.
- Rumänien/Österreich: An einem Grenzübergang in Rumänien wurde ein moldauischer Staatsbürger mit einem moldauischen Reisepass kontrolliert. Bei der Überprüfung entstanden Zweifel an der Identität. Der Abgleich biometrischer Daten über das EES zeigte, dass es sich um Identitätsbetrug handelte, da die Person unter der Identität einer anderen Person reiste. Die tatsächliche Identität konnte festgestellt werden. Weitere Überprüfungen ergaben, dass gegen die Person ein Europäischer Haftbefehl aus Österreich vorlag. Die Person wurde festgenommen und anschließend den zuständigen Behörden übergeben.
- Deutschland 1: Weitere Fälle zeigen, dass das System auch die Verwendung gefälschter oder missbräuchlich verwendeter Reisedokumente aufdecken kann. So wurde eine Reisende Person, die sich als aus Eritrea ausgab und britische Flüchtlingsdokumente vorlegte, als äthiopischer Staatsangehöriger identifizierte. Ein Abgleich mit dem Visa-Informationssystem (VIS) im Rahmen der EES-Registrierung zeigte, dass die Person bereits 2023 unter anderen persönlichen Daten und mit einem äthiopischen Reisepass ein spanisches Visum beantragt hatte.
- Deutschland 2: Auch die Verwendung mehrerer Reisepässe durch dieselbe Person kann erkannt werden. Ein/e kosovarische/r Staatsangehörige/r wurde bei der Einreisekontrolle mit seinem/ihrem kosovarischen E-Pass registriert. Der biometrische Abgleich zeigte, dass dieselbe Person nur zwei Tage zuvor bei einer Ausreisekontrolle an einer ungarischen Landgrenze unter einer anderen Staatsangehörigkeit und mit einem anderen Reisedokument im EES erfasst worden war. Die Einreise wurde verweigert und eine dreijährige Einreisesperre verhängt.
Die Beispiele zeigen laut EU-Kommission: Das EES schafft einen digitalen, biometrisch abgesicherten Überblick über Ein- und Ausreisen und macht Identitätswechsel sichtbar, die mit dem früheren System der Reisepassstempel vielfach nicht erkannt werden konnten.
“"Die Einreise in die EU ist ein Privileg, das geschützt werden muss. Genau das tut unser neues Einreise-/Ausreisesystem: es ist das modernste Grenzschutzsystem der Welt und hat schon 50.000 Personen daran gehindert, ohne Recht in die EU einzureisen. Damit stellen wir sicher, dass Nicht-EU-Bürger rigoros an der Außengrenze überprüft werden."”
Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration
EES auf einen Blick
- Das EES betrifft ausschließlich Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die für einen Kurzaufenthalt in den teilnehmenden europäischen Ländern ein- oder ausreisen. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ändert sich durch das System nichts.
- knapp 300 Tage seit Beginn der schrittweisen Inbetriebnahme
- nahezu 160 Millionen registrierte Ein- und Ausreisen
- mehr als 3 Millionen registrierte Ein- und Ausreisen pro Woche
- mehr als 50.000 verweigerte Einreisen
- knapp 1.500 Personen als ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Union identifiziert
- durchschnittlich rund 70 Sekunden für eine EES-Registrierung
- rund 30 Sekunden für eine vollständige EES-Registrierung einschließlich Biometrie in Frankfurt in einzelnen Fällen
- rund 1.500 Grenzübergangsstellen in 29 europäischen Ländern
- knapp 1,6 Millionen Downloads der "Travel to Europe"-App
- die App wird bereits in mehreren Mitgliedstaaten eingesetzt
- das System betrifft ausschließlich Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Weitere Entwicklung des Einreise-Systems
Das EES verbinde strengere und zuverlässigere Grenzkontrollen mit zunehmender Automatisierung, heißt es aus der Kommission zu oe24: "Nach der erstmaligen Registrierung können Reisende an automatisierten Grenzkontrollsystemen und Self-Service-Kiosken ihre Grenzabfertigung teilweise selbst durchführen."
Die durchschnittliche Dauer einer EES-Registrierung liege bei rund 70 Sekunden. An einzelnen Grenzübergängen geht es bereits deutlich schneller: Am Flughafen Frankfurt könne die vollständige Registrierung einschließlich biometrischer Daten in nur rund 30 Sekunden erfolgen.
In Schweden habe sich zudem die Vorregistrierung über die "Travel to Europe"-App bewährt und trägt zu kurzen Bearbeitungszeiten bei. Die App wurde mittlerweile knapp 1,6 Millionen Mal heruntergeladen und wird in mehreren Mitgliedstaaten eingesetzt.
Bewährungsprobe Sommerverkehr
Die Sommermonate stellen die Grenzbehörden traditionell vor besondere Herausforderungen. Die Mitgliedstaaten haben sich auf den erhöhten Reiseandrang vorbereitet und nutzen die im EES vorgesehenen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe.
Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit, die Erhebung biometrischer Daten in außergewöhnlichen Spitzenzeiten vorübergehend auszusetzen, sowie die Möglichkeit, Registrierungen offline durchzuführen und die Daten außerhalb der Stoßzeiten nachträglich zu verarbeiten.
"Ein System dieser Größenordnung – mit rund 1.500 Grenzübergangsstellen in 29 Ländern – wird immer Optimierungspotenzial haben. Entscheidend ist, dass die Mitgliedstaaten gut vorbereitet sind und aus den Erfahrungen des laufenden Betriebs lernen", heißt es aus der EU-Kommission zu oe24. Genau diesen Austausch untereinander sehe man derzeit.
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