Keine Hilfeleistung
Tödlicher Unfall mit Schwan: Pfotenhilfe zeigt Busfahrer an
Flachgau. In Seeham im Salzburger Flachgau ist Mitte Oktober ein Schwan von einem Linienbus erfasst und schwer verletzt worden. Der Buslenker soll seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne sich um das Tier zu kümmern. Der Schwan starb wenig später an seinen Verletzungen. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe hat deshalb Anzeige erstattet.
Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Organisation im Seehamer Ortsteil Fraham. Eine Augenzeugin soll beobachtet haben, wie der Linienbus den Schwan anfuhr. Anschließend sei der Fahrer weitergefahren, während das verletzte Tier auf der Straße zurückblieb.
Schwan starb vor tierärztlicher Behandlung
Die Zeugin verständigte den nahe gelegenen Tierschutzhof Pfotenhilfe. Ein Mitarbeiter machte sich daraufhin auf die Suche nach dem verletzten Schwan. Nach kurzer Zeit entdeckte er das Tier auf einer angrenzenden Wiese. Offenbar hatte sich der Schwan trotz seiner schweren Verletzungen noch selbst dorthin bewegen können.
Der Mitarbeiter brachte das blutende Tier zum Tierschutzhof, wo es zunächst versorgt wurde. Für den Schwan kam jedoch jede Hilfe zu spät. Noch bevor ein Tierarzt eintraf, verendete das Tier. Die Pfotenhilfe geht davon aus, dass schwere innere Verletzungen infolge des Zusammenstoßes für den Tod verantwortlich waren. Eine gesicherte Todesursache wurde nicht genannt.
Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung
Nach dem Vorfall erstattete die Tierschutzorganisation Anzeige wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die gesetzliche Hilfeleistungspflicht. Nach Angaben der Pfotenhilfe müssen Personen, die ein Tier verletzen, entsprechende Hilfe leisten oder dafür sorgen, dass das Tier versorgt wird. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung droht laut der Organisation eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro.
Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler kritisiert das mutmaßliche Verhalten des Buslenkers. Es dürfe nicht folgenlos bleiben, wenn verletzten Tieren keine Hilfe geleistet werde. Stadler verweist außerdem darauf, dass der Tierschutz in Österreich Verfassungsrang besitzt und entsprechend ernst genommen werden müsse. Ob der Buslenker tatsächlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, muss nun von den zuständigen Behörden geprüft werden.
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