Trio verurteilt
Prozess: Grüne beschädigten geparkte Autos
Auf den Aufklebern war auch das Bild des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck, die Taten lagen in Blaubeuren, Langenau, Ulm, Neu-Ulm, Schönefeld und Berlin, nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2025.
Das Amtsgericht Ulm verhängte nach Jugendstrafrecht Geldauflagen von jeweils 3000 Euro gegen den 18- und den 22-Jährigen. Die 21-Jährige, die nur an einer Tat beteiligt war, muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Staatsanwaltschaft hatte 5000 Euro und 80 Stunden gefordert. Alle drei gestanden vollumfänglich und ließen ihr Bedauern verlesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter sagte, sie hätten nicht aus politischen Motiven gehandelt, sondern sich für Geld kaufen lassen, ohne zu fragen, wer dahinterstecke. Sie seien "billige Werkzeuge" gewesen.
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Kein Auftraggeber ausgeforscht
Die Staatsanwaltschaft Ulm listete 20 Taten und einen Schaden von mehr als 13.000 Euro auf. Den Angeklagten seien von einem Auftraggeber 100 Euro je Auto versprochen worden.
In der Anklage vom Mai ging die Justiz von einem unbekannten Auftraggeber aus, der das Wahlverhalten zuungunsten der Grünen beeinflussen wollte. Anfangs prüfte die Polizei auch eine Spur zu einem russischen Dienst und zu sogenannten Wegwerf-Agenten - das ließ sich aber nicht bestätigen.
Der Richter stellte zu Prozessbeginn klar: Auftraggeber aus dem In- oder Ausland sind nicht Gegenstand der Verhandlung. Die Ermittlungen gegen die unbekannte Täterschaft im Hintergrund wurden eingestellt. Der 18-jährige Täter meinte dazu, ein Auftraggeber sei ihm nicht bekannt.
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