Deutschland, die Schweiz und Österreich wollen wieder Asylsuchende nach Italien überstellen, das nach den sogenannten Dublin-Regeln für deren Asylverfahren zuständig ist. Jetzt schließt sich auch Finnland diesem Kurs an. Für Italien könnte damit ein seit Ende 2022 weitgehend eingefrorenes Problem wieder akut werden.
Nach Angaben der italienischen Tageszeitung "Il Messaggero" könnte die Zahl der seit Ende 2022 bis Ende 2025 angesammelten Übernahmeersuchen bei rund 80.000 Fällen liegen. Die Zahl ist allerdings nicht mit 80.000 unmittelbar bevorstehenden Rückführungen gleichzusetzen. Zwischen einem Übernahmeersuchen und einer tatsächlichen Überstellung liegen mehrere rechtliche und praktische Schritte.
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Lage an der EU-Außengrenze spielt für Italien wichtige Rolle
Für Italien spielt insbesondere seine Lage an der EU-Außengrenze eine wichtige Rolle. Kommt ein Mensch beispielsweise zunächst nach Italien, wird dort registriert und reist anschließend nach Deutschland, Österreich oder in ein anderes europäisches Land weiter, kann Italien für die Prüfung seines Asylantrags zuständig bleiben. Stellt die betreffende Person später in Deutschland einen Asylantrag, können die Behörden anhand der in der europäischen Datenbank EURODAC gespeicherten Fingerabdrücke feststellen, dass sie zuvor in Italien registriert wurde. Deutschland kann daraufhin bei den italienischen Behörden beantragen, die Person zu übernehmen oder wieder aufzunehmen.
Eine solche Anfrage führt allerdings nicht automatisch zu einer Rückführung. Betroffene können Rechtsmittel einlegen. Auch Fristen, die fehlende Erreichbarkeit einer Person oder andere rechtliche und praktische Hindernisse können eine Überstellung verzögern oder verhindern.
Deutschland hatte als erstes Land angekündigt, die Überstellungen nach Italien und Griechenland wieder aufzunehmen. Berlin betrachtet das Dublin-System weiterhin als wichtigen Bestandteil der europäischen Asylpolitik - auch im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Migrations- und Asylpakt. Auch die Schweiz zieht nun nach. Nach Angaben der Schweizer Behörden wurden bereits erste Flüge nach Italien gebucht. Die Überstellungen sollen Ende August wieder beginnen. Zunächst ist eine schrittweise Wiederaufnahme mit einzelnen Fällen vorgesehen. Österreich teilte ebenfalls mit, wieder einzelne sogenannte Dublin-Fälle nach Italien zu überstellen. Zuletzt kam Finnland hinzu.
Italien hatte Überstellungen Ende 2022 ausgesetzt
Der reguläre Mechanismus war Ende 2022 weitgehend zum Erliegen gekommen. Am 5. Dezember 2022 teilte die italienische Dublin-Stelle den europäischen Partnerstaaten mit, dass Überstellungen vorübergehend ausgesetzt werden müssten. Als Grund wurde der Mangel an Plätzen im italienischen Aufnahmesystem genannt. Italien war damals mit hohen Ankunftszahlen über die See- und Landgrenzen konfrontiert, die vorhandenen Kapazitäten waren entsprechend stark belastet. Ausnahmen gab es insbesondere bei Fällen, in denen die Wahrung der Familieneinheit oder der Schutz Minderjähriger eine besondere Rolle spielten. Die regulären Überstellungen blieben jedoch weitgehend aus.
Wie groß die Zahl der tatsächlichen Überstellungen vor dem Stopp war, zeigen die früheren Jahre. Zwischen 2018 und 2022 wurden insgesamt 17.605 Asylsuchende nach Italien überstellt. 2018 waren es 6.468 Menschen, 2019 folgten 5.987 Überstellungen. Während der Corona-Pandemie brachen die Zahlen deutlich ein. 2020 wurden 1.367 Menschen nach Italien überstellt, 2021 waren es 1.468. Im Jahr 2022 stieg die Zahl wieder auf 2.315.
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