Clearstream verstieß gegen EU-Wettbewerbsrecht
Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream hat in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Das hat das EU-Gericht erster Instanz in dem Rechtsstreit um eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2004 geurteilt.
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Die Kommission hatte Clearstream Banking Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen, aber keine Geldstrafe verhängt. Clearstream habe sich geweigert, für den Konkurrenten Euroclear deutsche Namensaktien abzurechnen.
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