Am 15. November wird das E-Card-Service-Entgelt in Höhe von 26,85 Euro fällig. Für viele Pensionisten bedeutet das, dass der Betrag direkt von ihrer Pensionsauszahlung einbehalten wird. Ein eigener Antrag oder eine Überweisung ist dafür nicht notwendig.
Wichtig: Es handelt sich um eine jährliche Gebühr und nicht um eine monatliche Kürzung. Insgesamt sind mehr als zwei Millionen Menschen von der Änderung betroffen.
Gebühr steigt erneut
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Die Höhe des E-Card-Service-Entgelts ist in den vergangenen Jahren gestiegen. 2025 betrug die Gebühr noch 13,80 Euro, 2026 waren es bereits 25 Euro. Für das Kalenderjahr 2027 sind nun 26,85 Euro vorgesehen.
Bislang waren Pensionisten grundsätzlich von der Zahlung ausgenommen. Diese Befreiung gilt nun für einen großen Teil der Betroffenen nicht mehr. Die Änderung wurde im Rahmen der Budgetmaßnahmen des Vorjahres beschlossen.
Wer muss nicht zahlen?
Es gibt allerdings Ausnahmen: Unter anderem sind Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sowie bestimmte Personen mit einer Befreiung von der Rezeptgebühr aus sozialen Gründen ausgenommen.
Wer lediglich die jährliche Obergrenze bei den Rezeptgebühren erreicht hat, ist dadurch nicht automatisch von der E-Card-Gebühr befreit.
Betroffene sollten daher ihre Pensionsabrechnung im November genau prüfen. Wer unter eine der geltenden Ausnahmen fällt, muss das Service-Entgelt nicht bezahlen.
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