Justiz-Skandal

Geflohener Folter-Sheriff in Syrien verhaftet

Der Angeklagte, anlässlich der Fortsetzung des Folter-Prozesses gegen Vertreter des gestürzten syrischen Assad-Regimes, aufgenommen am Dienstag, 30. Juni 2026 in Wien.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Der in Wien verurteilte syrische Ex-Polizeichef wurde in Syrien festgenommen. Die Richter des OLG Wien sahen keine Fluchtgefahr.
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Damaskus/Wien. Syrische Sicherheitskräfte haben den in Wien verurteilten syrischen Ex-Polizeichef Moussab Abou R. am Samstag festgenommen, wie die staatliche Nachrichtenagentur SANA berichtete. Das Landesgericht Wien hatte R. im Juli der Folter und weiterer schwerer Straftaten an 21 Zivilisten für schuldig befunden. Trotzdem blieb R. auf freiem Fuß und kehrte im Anschluss an die Urteilsverkündung nach Syrien zurück.

Laut SANA meldete der syrische Inlandsgeheimdienst am Samstag auf der Nachrichtenplattform Telegram die Festnahme des Ex-Polizeichefs. Demnach nahmen Sicherheitskräfte R. im Rahmen einer Operation gegen Personen, die in Terrorismusfälle verwickelt sind, fest. Nun würden rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet.

Während und nach der Gerichtsverhandlung in Wien hatte sich Moussab Abou R. auf freiem Fuß befunden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte nach der Festnahme und anschließender Verhängung der U-Haft einer Haftbeschwerde Folge gegeben und die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr verneint.

Rückkehr nach Syrien

Anschließend verließ Abou R. Österreich und soll am 29. Juli von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein, wie "News" berichtete. Demnach kehrte R. in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück und wurde als Held willkommen geheißen.

Im Internet kursierte am Samstag ein Bild des Ex-Polizeichefs, der lächelnd eine syrische Fahne schwenkt. Im Gegensatz zum feierlichen familiären Empfang habe unter Raqqas Einwohnern "große Wut" geherrscht, sagte der syrische Menschenrechtsanwalt Firas Yehia dem TV-Sender Al Hadath. "Sie wissen genau, welche Menschenrechtsverletzungen er begangen hat".

Dass R. bei der Einreise nach Syrien nicht verhaftet wurde, habe aus Sicht Yehias mehrere Gründe. Einerseits hätte die neue syrische Regierung bisher noch keine Namen von gesuchten Kriegsverbrechern veröffentlicht. Andererseits hätten syrische Behörden zum Zeitpunkt der Rückkehr des Ex-Polizeichefs noch "keine Informationen" aus Österreich erhalten.

Schwere Vorwürfe von Opfern

Anfang Juli verurteilte das Wiener Landesgericht Moussab Abou R. und den früheren Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes Khaled Al H. wegen Folter und schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft. Beide hatten in Raqqa für das Regime des 2024 gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad gearbeitet. Dabei machten sie sich laut nicht rechtskräftigem Urteil "staatlich organisierter, systematischer Folter" schuldig. Um Zivilisten von Protesten gegen Assad abzuhalten, seien Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden.

Zuvor hatten zahlreiche Zeugen gegen Moussab Abou R. und Khaled Al H. ausgesagt. Sie waren von jenen Behörden in Raqqa inhaftiert worden, denen die Angeklagten vorstanden. Laut einem der Opfer befahl Abou R. Wächtern, Häftlinge sexuell zu misshandeln, und sei mit einem Schlagstock in Zellen ein und aus gegangen. Dann habe der Zeuge Gefangene schreien gehört.

Einem weiteren Opfer habe Abou R. mit Fußtritten einen Zahn ausgeschlagen. Vor Gericht betonte der Zeuge: "Ich bin nicht gekommen, um mich zu rächen. Mir geht es nur um Gerechtigkeit für mich und für die anderen". Dabei vertraue er auf den österreichischen Rechtsstaat.

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