Achtung

Führerschein: Bei DIESEM Trick droht Mega-Strafe

fuehrerschein
© TZ ÖSTERREICH / RAUNIG
Wer bei der theoretischen Fahrprüfung schummelt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Ein neues Gesetz bringt massive Verschärfungen für Prüflinge und geht auch gegen kriminelle Helfer vor.
OE24 auf Google bevorzugen

Am Dienstag, 1. September, tritt in Österreich offiziell die 23. Führerscheingesetz-Novelle (BGBl. I Nr. 18/2026) in Kraft. Wer künftig bei der theoretischen Computerprüfung beim Tricksen erwischt wird, schaut gehörig durch die Finger. Bisher mussten ertappte Kandidaten bei der Fahrprüfung neun Monate lang pausieren. Diese Zwangspause wird nun auf 18 Monate verdoppelt. Wer also mit Minikameras im Hemdknopf, versteckten Funk-Kopfhörern oder sonstiger Sendetechnik auffliegt, wird für eineinhalb Jahre komplett gesperrt. Ehrliche Prüflinge profitieren hingegen: Wer den Test regulär vergeigt, darf nun nach zwölf Tagen statt wie bisher nach zwei Wochen wieder antreten.

Strafen für Helfer im Hintergrund

Erstmals nimmt das Gesetz auch die gut bezahlten Helfer und Schummel-Netzwerke direkt ins Visier. Das Anbieten, Organisieren oder Durchführen unerlaubter technischer Unterstützung ist ab sofort ausdrücklich verboten. Wer dabei erwischt wird, begeht eine Verwaltungsübertretung mit einer Mindeststrafe von 726 Euro. Im ordentlichen Verfahren kann diese Strafe auf bis zu 2.180 Euro oder bis zu sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe steigen. Werden gefälschte Ausweise genutzt oder bandenmäßige Betrügereien aufgedeckt, schaltet die Polizei die Justiz wegen schwerer Delikte ein.

Erleichterungen für Lkw und Busse

Für ältere Berufskraftfahrer gibt es ein Aufatmen: Die bisherige Regelung, wonach Führerscheine der Klassen C und D ab dem 60. Lebensjahr starr auf zwei Jahre befristet wurden, ist ersatzlos gestrichen. Auch diese Lenker erhalten nun wieder die reguläre Verlängerung, sofern die gesundheitliche Eignung wie gewohnt durch ein ärztliches Gutachten belegt wird. Erleichterungen gibt es zudem beim Gang aufs Amt, denn ein neuer Führerschein kann künftig unabhängig vom eigentlichen Wohnsitz bei jeder beliebigen Behörde in ganz Österreich beantragt werden.

Änderungen bei einzelnen Fahrzeugklassen

Wer freiwillig auf einzelne Fahrzeugklassen verzichtet, muss nicht mehr den ganzen Schein abgeben, sondern erhält direkt ein neues Dokument für die verbleibenden Klassen. Zudem dürfen bestimmte Einsatzfahrzeuge der Polizei und Justizwache mit einem Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen unter strengen Auflagen und mit entsprechender ministerieller Eignungsbestätigung künftig bereits mit dem regulären B-Führerschein gelenkt werden.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden