Kein "Winterzauber"
EU ändert Glühwein-Regel: DAS gilt ab jetzt auf Österreichs Christkindlmärkten
Mit der Verordnung (EU) 2026/471 wurde das EU-Weinrecht geändert. Damit dürfen nun auch Heißgetränke aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein als "alkoholfreier Glühwein" angeboten werden.
Voraussetzung ist, dass das Getränk weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält. Die neue Regel gilt EU-weit und damit auch für Österreichs Weihnachtsmärkte.
Zimt, Nelken und Sternanis sorgen für Geschmack
Bei den Zutaten unterscheidet sich die alkoholfreie Variante kaum vom klassischen Glühwein. Typischerweise sorgen Zimt, Nelken und Sternanis für das weihnachtliche Aroma. Dazu kommen häufig Orangen- oder Zitronenschalen.
Die intensive Würzung und Süße sollen dafür sorgen, dass die alkoholfreie Variante geschmacklich nahe an das Original herankommt.
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Unterschied bei der Haltbarkeit
Eine Besonderheit gibt es bei der Aufbewahrung: Bei abgefülltem alkoholfreiem Glühwein muss die Haltbarkeit auf dem Etikett angegeben werden. Nach dem Öffnen sollte die Flasche möglichst bald ausgetrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Die Änderung bringt damit vor allem eine klarere Bezeichnung für Konsumenten: Wer alkoholfreien Glühwein möchte, soll künftig leichter erkennen können, was tatsächlich im Häferl steckt.
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