Pikante Panne
AUA lässt Schweizer Luftfahrt-Chefin am Gate stehen
Eigentlich sollte gerade sie mit den Airlines keinen Ärger haben und trotzdem hat es Francine Zimmermann erwischt. Die neue Direktorin des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) ist beruflich dafür zuständig, dass Fluggesellschaften die Rechte ihrer Passagiere einhalten. Bei einer Dienstreise machte sie nun selbst schlechte Erfahrungen: Ausgerechnet mit Austrian Airlines.
Boarding verweigert: "Flieger stand noch am Gate"
Auf dem Rückweg von einer Dienstreise in Zypern verpasste Zimmermann gemeinsam mit anderen Passagieren in Wien den Anschlussflug in die Schweiz. Der Grund war laut ihren Angaben nicht einmal eine eigene Verspätung: "Obwohl wir keine Verspätung hatten und ich schnell unterwegs war, verpassten andere Passagiere und ich in Wien den Anschlussflug in die Schweiz", schildert sie gegenüber dem Blick. Besonders ärgerlich: Die Maschine stand zu diesem Zeitpunkt noch am Gate. "Das Flugzeug war zwar noch am Gate, aber uns wurde das Boarding verweigert", empört sich Zimmermann.
Auch interessant
Immerhin: Umbuchung und Hotel
Positiv hebt die Bazl-Direktorin hervor, dass sie danach rasch eine Umbuchung auf den nächsten Tag sowie einen Link für ein Hotel erhielt. Dazu ist Austrian Airlines dank der EU-Fluggastrechte auch verpflichtet. Auf eine Entschädigung wartet Zimmermann aber noch. Ihr Fall liegt aktuell bei der Schlichtungsstelle in Wien.
Prominenten-Bonus gab es für sie nicht, wie Zimmermann betont: "Ich bin eine Passagierin wie alle anderen auch und fliege Economy – niemand interessiert, dass ich Bazl-Direktorin bin. Ich erwarte, dass sich eine Airline an geltendes Recht hält."
Der Fall reiht sich in einen größeren Trend ein: Laut Zimmermann bearbeitete das Bazl im Jahr 2025 über 8.100 Anzeigen zu Fluggastrechten. Und im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits rund 5.600. Betroffene Passagiere können sich über die Website der Behörde kostenlos beschweren und zivilrechtlich gegen Airlines vorgehen.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden