Sechs Jahre Haft

12-Jährigen in Toilettenanlage missbraucht

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Einem 25-Jährigen wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Prozess gemacht. Er wurde nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt.
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Wien. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial ist am Dienstagnachmittag am Wiener Landesgericht gegen einen 25-jährigen Mann verhandelt worden. Laut Anklage hatte er am 24. Februar 2026 in der Millennium City einen 14-Jährigen kennengelernt. In weiterer Folge begab er sich mit diesem und einem zwölf Jahre alten Freund des Jugendlichen in eine Toilettenanlage.

Dort kam es zu sexuellen Handlungen mit den beiden, wobei der 25-Jährige den zwei Burschen je 100 Euro bezahlte. Nachdem man sich getrennt hatte, rief der Angeklagte zwei Stunden später den Zwölfjährigen an und machte sich ein weiteres Treffen aus. Das führte zu einer weiteren geschlechtlichen Handlung, die der 25-Jährige mit seinem Handy gefilmt haben soll.

Angeklagter grundsätzlich geständig

Der Angeklagte war zu den sexuellen Angaben grundsätzlich geständig. Er behauptete allerdings, er habe den Jüngeren ebenfalls für 14 gehalten: "Ich habe geglaubt, dass die beiden in die gleiche Klasse gehen." Den Älteren hätte er nämlich dezidiert nach dessen Alter gefragt, "damit ich mich nicht strafbar mache". Dass Sex gegen Bezahlung mit einem unter 16-Jährigen unter Strafe steht, habe er nicht gewusst.

Auf die Frage, weshalb er den jüngeren Burschen noch einmal telefonisch kontaktiert hätte, meinte der Angeklagte: "Weil ich sexuell erregt war." Den Vorwurf, auf der Toilettenanlage Bildmaterial angefertigt zu haben, wies der 25-Jährige zurück.

6 Jahre Haft

Die beiden Burschen wurden im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch als Zeugen befragt. Damit blieb ihnen ein persönliches Erscheinen bei Gericht und eine Konfrontation mit dem Angeklagten erspart. Bevor die Videos mit ihren Angaben abgespielt wurden, wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

Das Gericht ging am Ende davon aus, dass der Angeklagte es für ernsthaft möglich hielt, dass der jüngere Bursche unter 14 war und sich damit abfand. "Der schaut ganz einfach deutlich jünger aus. Ihnen war das Alter egal", sagte die vorsitzende Richterin. Der 25-Jährigen wurde daher im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst eine Erklärung ab.

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