Verordnung im Ministerrat
Schutz für Ukraine-Flüchtlinge wird verlängert
Die Bundesregierung legt am Mittwoch per Verordnung im Ministerrat fest, dass die Gültigkeitsdauer der Vertriebenenausweise bis März 2024 verlängert wird. Die EU-Kommission hatte vor kurzem bekannt gegeben, dass das vorübergehende Aufenthaltsrecht über die Richtlinie für temporären Schutz bis mindestens März 2024 weiterbestehen wird.
Bisher wurden laut Angaben des Innenministeriums mehr als 90.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich registriert. Etwa 56.000 befinden sich in Österreich derzeit in Grundversorgung.
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