Kartellermittlungen gegen dänischen Pharmakonzern
Die Wettbewerbshüter waren durch eine 2008 eingeleitete Untersuchung des europäischen Arzneimittelmarkts auf Lundbeck aufmerksam geworden. Nach dem Willen der Kommission sollen billigere Generika - also Nachahmerprodukte - stärker verbreitet werden. Falls die Kommission später ein förmliches Kartellverfahren eröffnet, droht ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes.
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