7 Jahre Haft
Falsche Installateure prügelten 88-Jährige halbtot
Wien. "Sie haben meine Schwiegermutter spitalreif geprügelt, sie hatte am ganzen Körper blaue Flecken und hatte bei dem Überfall einen Herzinfarkt erlitten. Sie ist an jenem Tag um zehn Jahre gealtert und seither nicht mehr dieselbe wie vorher." Die anwesende Nachrichtenagentur fasst das als "Die Pensionistin erlitt dabei schwere Verletzungen." zusammen.
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Weiters heißt es, dass fünf Angeklagte vor Gericht standen und dass die Polizei die Gruppe nach einem Überfall gefasst habe. Haupttäter ist ein 19-jähriger Serbe, der sich wegen schweren Raubes verantworten muss. Weshalb die anderen vier, die offenbar bei dem Brutalo-Coup selbst gar nicht vor Ort dabei waren, am Dienstag vorgeführt wurden, klärte sich im Laufe der Verhandlung - offenbar gab es einen weiteren Coup in Wien, der aber nicht realisiert wurde, weil das Opfer im Vorfeld Verdacht schöpfte.
Der 19-Jährige war zusammen mit einem Komplizen, der bei dem Prozess am Dienstag nicht geladen war, am 18. Dezember in das Wohnhaus des betagten Opfers im niederösterreichischen Langenzersdorf unter dem Vorwand von Installateurarbeiten eingedrungen. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Frau nach Überwältigung geschlagen und mit einem Leintuch gefesselt. Der 19-Jährige soll das Opfer bewacht haben, während sein Komplize das Haus der Frau nach Wertgegenständen durchsuchte. Letztlich erbeuteten die beiden Männer nur einen geringen Bargeldbetrag - nämlich die besagten 120 Euro.
Das halbtot geprügelte Opfer konnte sich schließlich selbst befreien. Ein Nachbar verständigte daraufhin die Einsatzkräfte.
Der 19-Jährige ging der Polizei schließlich im April nach der missglückten Home Invasion in Wien zusammen mit seinen vier Bekannten ins Netz. Durch einen DNA-Abgleich wurde ihm auch die Tat in Langenzersdorf zugeordnet. Sein Prügel-Komplize wurde in Bosnien festgenommen.
Das Schöffengericht verurteilte den 19-Jährigen am Dienstag schließlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schweren Raubes. Als erschwerend wurde die Kombination der beiden Taten sowie insbesondere das hochbetagte Opfer gewertet. Mildernd sah die Richterin hingegen den bisherigen ordentlichen Lebenswandel sowie das Geständnis an. Der 88-Jährigen wurden zudem 10.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Der 19-Jährige nahm das Urteil an.
Die weiteren Angeklagten wurden wegen versuchtem schwerem Raub zu unbedingten Freiheitsstrafen in Höhe von zweieinhalb Jahren bis zu sieben Jahren verurteilt. Der 32-jährige Zweitangeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die weiteren Angeklagten nahmen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.
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