Der Fall nahm seinen Anfang bei einem gemeinsamen Toilettenbesuch mit einem Freund. Während die Frau für die Benutzung der Kabine bezahlen musste, konnte ihr Begleiter das Pissoir kostenlos nutzen.
Für die 27-Jährige war das nicht nachvollziehbar. Ihre Anwältin Petra Laback brachte deshalb vor rund einer Woche eine Klage beim Bezirksgericht Innere Stadt ein.
Die Argumentation: Die unterschiedliche Regelung verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz der Stadt Wien.
Es geht nicht ums Geld
Sollte die Stadt keinen Einspruch einlegen, rechnet die Anwältin mit rund 1.000 Euro Schadenersatz für ihre Mandantin.
An dem Geld sei der Frau allerdings nicht gelegen. Die Summe wolle sie im Fall eines Erfolgs ohnehin spenden. Auf einer eigens eingerichteten Website ruft sie außerdem andere Frauen dazu auf, sich ebenfalls gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Regelung zu wehren.
"Mir geht es darum, dass solche Ungerechtigkeiten aufhören", erklärt die Klägerin dort.
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Stadt hält Gebühr für gerechtfertigt
Die Stadt Wien sieht keinen Grund, die Gebühr als Diskriminierung einzustufen. Von insgesamt 167 öffentlichen WC-Anlagen seien 27 Kabinen kostenpflichtig.
Gerade bei stark frequentierten Standorten werde während der Betreuungszeiten permanent externes Reinigungspersonal eingesetzt. Dadurch solle eine saubere und einwandfreie Nutzung gewährleistet werden.
Außerhalb dieser Betreuungszeiten seien viele der Anlagen zudem weiterhin kostenlos zugänglich.
Ähnlicher Fall bereits vor Kommission
Ganz neu ist die Frage nicht. Die Gleichbehandlungskommission des Bundes hatte sich bereits 2010 mit einem ähnlichen Fall beschäftigt.
Damals kam sie zu dem Schluss, dass keine unmittelbare Diskriminierung vorliege. Schließlich koste die Nutzung einer Toilettenkabine für Männer und Frauen gleich viel. Außerdem sei die Nutzung eines Pissoirs nicht mit jener einer Toilettenkabine gleichzusetzen.
Nun muss sich erneut die Justiz mit der ungewöhnlichen 50-Cent-Frage beschäftigen.
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