Cousins vor Gericht
Vergewaltigungs-Prozess gegen 2 Syrer: Freispruch
Wien. Weil sie im Frühjahr 2025 eine 16-Jährige in eine Wohnung in der Bundeshauptstadt gelockt und missbraucht haben sollen, wurde am Montag am Landesgericht gegen zwei junge Syrer verhandelt. Die Anklage legte den 19 bzw. 21 Jahre alten Männern neben Vergewaltigung die Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Missbrauchsmaterial und schwere Nötigung zur Last. Beide hatten sich beim mit Gewalt erzwungenen Sex gefilmt und die 16-Jährige mit den Handyaufnahmen erpresst.
Sie wurden allerdings freigesprochen. Das Urteil erfolgte im Zweifel. Die vorsitzende Richterin verwies auf "nicht nachvollziehbare" Angaben der jugendlichen Opfer, die weder das Datum der Übergriffe noch den vorgeblichen Tatort benennen hätte können. Insgesamt reiche die Beweislage nicht für eine Verurteilung aus, hieß es.
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Die Angeklagten - Cousins, die in ihrer Heimat gar keine Schule bzw. nur zwei Jahre eine Volksschule besucht haben - bekannten sich von Anfang an "nicht schuldig". Der Ältere behauptete, er sei mit der 16-Jährigen im Vorjahr wenige Wochen liiert gewesen und habe das beendet, weil sie "mit mehr als 40 anderen Personen eine Beziehung aufgenommen hat". Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Der 19-Jährige wiederum gibt an, er habe in der Wohnung seines Cousins "nur Schuhe holen" wollen. Das Mädchen habe er nicht angegriffen.
Peiniger über Snapchat kennengelernt
Das Opfer erzählt in ihrer kontradiktorischen Einvernahme eine ganz andere Geschichte: Die Grazerin war im Mai 2025 für ein paar Tage nach Wien gekommen. Über Snapchat hatte sie Kontakt zum 21-Jährigen gefunden. Er soll sie unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, die Tür versperrt und trotz mehrmaliger Aufforderung der 16-Jährigen, von ihr abzulassen, brutal über sie hergefallen sein.
Im Anschluss soll der erste Peiniger seinen Cousin verständigt und Verwandten allein mit der Jugendlichen in der Wohnung gelassen haben. Der 19-Jährige soll die Jugendliche dann ebenfalls mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Beide Syrer filmten alles mit ihren Mobiltelefonen.
Die Rechtsvertreter der Angeklagten orteten "Ungereimtheiten" bei den Angaben der Zeugin.
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